CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung begleitet ein Produkt in den europäischen Wirtschaftsraum. Sie zeigt an, dass der Hersteller die geltenden EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz als erfüllt erklärt.
Was bedeutet CE?
CE steht für "Conformité Européenne" (Europäische Konformität). Es ist kein Qualitätszeichen, sondern eine Verwaltungskennzeichnung, die anzeigt, dass ein Produkt die grundlegenden Anforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass sein Produkt konform ist und darf es im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertreiben.
Pflichten des Herstellers
Verstöße gegen die Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Den Bußgeldrahmen regelt § 33 EMVG: bis zu 100.000 Euro für Verstöße gegen § 8 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, bis zu 10.000 Euro für die übrigen dort genannten Ordnungswidrigkeiten. Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Welche Pflichten für Ihr Produkt konkret gelten, ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Form ist vorgeschrieben
Die CE-Kennzeichnung ist kein Schriftzug „CE“ in einer beliebigen Schrift. Ihre Form ergibt sich aus dem Raster in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
- Bei Verkleinerung oder Vergrößerung müssen die Proportionen des Rasters eingehalten werden.
- Die Bestandteile müssen im Wesentlichen dieselbe vertikale Abmessung haben.
- Mindesthöhe 5 mm, sofern die einschlägigen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
- Anbringung sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder dem Typenschild.
Die maßhaltige Vorlage stellt die Europäische Kommission bereit: CE-Kennzeichnung zum Herunterladen. Nachgezeichnete Zeichen halten die Proportionen oft nicht ein.
Wichtige EU-Richtlinien für Elektronik
EMV-Richtlinie
2014/30/EU
Niederspannung
2014/35/EU
Funkanlagen (RED)
2014/53/EU
Der Weg zur CE-Kennzeichnung
In 6 Schritten zur rechtskonformen Produktkennzeichnung
Identifizierung der Richtlinien
Ermitteln Sie, welche EU-Richtlinien auf Ihr Produkt zutreffen. Für elektronische Geräte sind das typischerweise die EMV-Richtlinie (2014/30/EU), die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und ggf. die Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU).
Harmonisierte Normen ermitteln
Für jede anwendbare Richtlinie gibt es harmonisierte Normen. Deren Einhaltung führt zur Konformitätsvermutung. Beispiel: EN 55032 für Störaussendung, EN 55035 für Störfestigkeit.
Konformitätsbewertung durchführen
Die EMV-Richtlinie lässt zwei Verfahren zu: die interne Fertigungskontrolle nach Anhang II (Modul A) oder die EU-Baumusterprüfung mit anschließender Konformität mit der Bauart nach Anhang III (Module B und C). In beiden Fällen weisen Sie nach, dass Ihr Produkt die wesentlichen Anforderungen erfüllt – in der Regel über harmonisierte Normen.
Technische Dokumentation erstellen
Technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung sind nach dem Inverkehrbringen des letzten Geräts zehn Jahre lang bereitzuhalten (§ 8 Absatz 3 EMVG). Sie enthalten Produktbeschreibung, Risikoanalyse, Prüfberichte, Schaltpläne und Anwenderbeschreibung.
EU-Konformitätserklärung ausstellen
Als Hersteller stellen Sie die schriftliche Erklärung aus, dass Ihr Produkt den Anforderungen entspricht, und übernehmen damit die Verantwortung für die Konformität (§ 8 Absatz 2 EMVG).
CE-Kennzeichnung anbringen
Das CE-Zeichen wird sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem Typenschild angebracht. Die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
Technische Dokumentation
Diese Unterlagen sind nach dem Inverkehrbringen des letzten Geräts zehn Jahre lang für die Bundesnetzagentur bereitzuhalten (§ 8 Absatz 3 EMVG).
Produktbeschreibung
Risikoanalyse
Prüfberichte
Schaltpläne & Layouts
Stückliste (BOM)
Bedienungsanleitung
Konformitätserklärung
Häufige Fehler vermeiden
Keine oder unvollständige Prüfungen
Manche Hersteller bringen das CE-Zeichen an, ohne tatsächlich geprüft zu haben. Bei Marktüberwachung drohen Rückrufe und hohe Strafen.
Veraltete Normenversion
Normen werden regelmäßig überarbeitet. Ist die Übergangsfrist einer ersetzten Ausgabe abgelaufen, begründet sie keine Konformitätsvermutung mehr.
Fehlende Konformitätserklärung
Ohne EU-Konformitätserklärung fehlt die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Nach der EMV-Richtlinie muss sie nicht jedem Gerät beiliegen, aber zehn Jahre lang für die Bundesnetzagentur verfügbar sein. Bei Funkanlagen ist dagegen jedem Gerät eine Kopie oder eine vereinfachte Erklärung beizufügen (Artikel 10 Absatz 9 der Richtlinie 2014/53/EU).
Änderungen am Produkt
Änderungen am Entwurf muss der Hersteller angemessen berücksichtigen (Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie 2014/30/EU). Ein anderer Prozessor oder ein anderes Netzteil kann das EMV-Verhalten deutlich verändern und eine erneute Bewertung erfordern.
Die EMV-Anforderungen früh im Blick
Entwicklungsbegleitende Messungen zeigen früh, wo Ihr Produkt gegenüber den Grenzwerten steht, und bereiten die spätere Konformitätsbewertung vor. Die Konformitätserklärung stellen Sie als Hersteller aus.

