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CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung begleitet ein Produkt in den europäischen Wirtschaftsraum. Sie zeigt an, dass der Hersteller die geltenden EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz als erfüllt erklärt.

Was bedeutet CE?

CE steht für "Conformité Européenne" (Europäische Konformität). Es ist kein Qualitätszeichen, sondern eine Verwaltungskennzeichnung, die anzeigt, dass ein Produkt die grundlegenden Anforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt.

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass sein Produkt konform ist und darf es im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertreiben.

Pflichten des Herstellers

Verstöße gegen die Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Den Bußgeldrahmen regelt § 33 EMVG: bis zu 100.000 Euro für Verstöße gegen § 8 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, bis zu 10.000 Euro für die übrigen dort genannten Ordnungswidrigkeiten. Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Welche Pflichten für Ihr Produkt konkret gelten, ist im Einzelfall zu prüfen.

Die Form ist vorgeschrieben

Die CE-Kennzeichnung ist kein Schriftzug „CE“ in einer beliebigen Schrift. Ihre Form ergibt sich aus dem Raster in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

  • Bei Verkleinerung oder Vergrößerung müssen die Proportionen des Rasters eingehalten werden.
  • Die Bestandteile müssen im Wesentlichen dieselbe vertikale Abmessung haben.
  • Mindesthöhe 5 mm, sofern die einschlägigen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
  • Anbringung sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder dem Typenschild.

Die maßhaltige Vorlage stellt die Europäische Kommission bereit: CE-Kennzeichnung zum Herunterladen. Nachgezeichnete Zeichen halten die Proportionen oft nicht ein.

Wichtige EU-Richtlinien für Elektronik

EMV-Richtlinie

2014/30/EU

Elektromagnetische Verträglichkeit - Störaussendung und Störfestigkeit

Niederspannung

2014/35/EU

Elektrische Sicherheit für Geräte mit 50-1000V AC / 75-1500V DC

Funkanlagen (RED)

2014/53/EU

Für Geräte mit Funkschnittstelle (WiFi, Bluetooth, LTE, etc.)

Der Weg zur CE-Kennzeichnung

In 6 Schritten zur rechtskonformen Produktkennzeichnung

  1. Identifizierung der Richtlinien

    Ermitteln Sie, welche EU-Richtlinien auf Ihr Produkt zutreffen. Für elektronische Geräte sind das typischerweise die EMV-Richtlinie (2014/30/EU), die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und ggf. die Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU).

  2. Harmonisierte Normen ermitteln

    Für jede anwendbare Richtlinie gibt es harmonisierte Normen. Deren Einhaltung führt zur Konformitätsvermutung. Beispiel: EN 55032 für Störaussendung, EN 55035 für Störfestigkeit.

  3. Konformitätsbewertung durchführen

    Die meisten EMV-Prüfungen können im Rahmen einer internen Fertigungskontrolle (Modul A) durchgeführt werden. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Produkt die Normen erfüllt.

  4. Technische Dokumentation erstellen

    Technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung sind nach dem Inverkehrbringen des letzten Geräts zehn Jahre lang bereitzuhalten (§ 8 Absatz 3 EMVG). Sie enthalten Produktbeschreibung, Risikoanalyse, Prüfberichte, Schaltpläne und Anwenderbeschreibung.

  5. EU-Konformitätserklärung ausstellen

    Als Hersteller oder Inverkehrbringer erstellen Sie die schriftliche Erklärung, dass Ihr Produkt den Anforderungen entspricht.

  6. CE-Kennzeichnung anbringen

    Das CE-Zeichen wird sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem Typenschild angebracht. Die Mindesthöhe beträgt 5 mm.

Technische Dokumentation

Diese Unterlagen sind nach dem Inverkehrbringen des letzten Geräts zehn Jahre lang für die Bundesnetzagentur bereitzuhalten (§ 8 Absatz 3 EMVG).

Produktbeschreibung

Funktionsweise, Einsatzbereich, technische Daten

Risikoanalyse

Identifizierte Risiken und getroffene Maßnahmen

Prüfberichte

EMV-Messungen, Sicherheitsprüfungen

Schaltpläne & Layouts

Technische Zeichnungen des Produkts

Stückliste (BOM)

Verbaute Komponenten mit Herstellerangaben

Bedienungsanleitung

Installations- und Betriebshinweise

Konformitätserklärung

Formelle CE-Erklärung nach Richtlinienvorgabe

Häufige Fehler vermeiden

  • Keine oder unvollständige Prüfungen

    Manche Hersteller bringen das CE-Zeichen an, ohne tatsächlich geprüft zu haben. Bei Marktüberwachung drohen Rückrufe und hohe Strafen.

  • Veraltete Normenversion

    Normen werden regelmäßig aktualisiert. Eine Prüfung nach veralteter Norm bietet keine Konformitätsvermutung mehr.

  • Fehlende Konformitätserklärung

    Die EU-Konformitätserklärung muss bei jeder Lieferung mitgeliefert werden können. Fehlt sie, ist die CE-Kennzeichnung wertlos.

  • Änderungen am Produkt

    Jede wesentliche Änderung am Design erfordert eine neue Bewertung. Anderer Prozessor, anderes Netzteil = neue Prüfung.

Die EMV-Anforderungen früh im Blick

Entwicklungsbegleitende Messungen zeigen früh, wo Ihr Produkt gegenüber den Grenzwerten steht, und bereiten die spätere Konformitätsbewertung vor. Die Konformitätserklärung stellen Sie als Hersteller aus.